14) Bedingungen für nicht beauftragte Reparaturen und den Umgang mit eingesandten Geräten
(Accusysteme Transwatt GmbH – Repaircenter für Victron Energy)
- Nach Eingang des Geräts bei der Accusysteme Transwatt GmbH wird auf Wunsch des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist unverbindlich und stellt kein verbindliches Angebot auf Durchführung einer Reparatur dar.
- Erfolgt innerhalb von 6 Wochen nach Übermittlung des Kostenvoranschlags keine Rückmeldung des Kunden (z. B. Annahme, Ablehnung oder Rücksendeaufforderung), gilt der Reparaturauftrag als nicht erteilt.
- In diesem Fall wird das eingesandte Gerät für weitere 4 Wochen auf Kosten und Gefahr des Kunden verwahrt. Nach Ablauf dieser Frist ist die Accusysteme Transwatt GmbH berechtigt, das Gerät nach eigenem Ermessen fachgerecht zu entsorgen oder zu verwerten.
- Etwaige Aufwendungen für Entsorgung gehen zu Lasten des Kunden. Eine Haftung für Geräte, die nach Ablauf der Verwahrungsfrist entsorgt wurden, ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn der Kunde die Reparatur ausdrücklich ablehnt, den Rückversand nicht veranlasst oder auf sonstige Aufforderungen nicht reagiert.
- Die Accusysteme Transwatt GmbH handelt in diesen Fällen nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 631 ff., 688 ff. BGB (Werkvertrag und Verwahrung) sowie § 373 HGB (Selbsthilfeverkauf / Verwertung liegengebliebener Sachen).
- Zur Vermeidung unnötiger Kosten und Entsorgungen wird der Kunde vor Ablauf der Fristen nach Möglichkeit einmalig per E-Mail oder schriftlich auf die bevorstehende Entsorgung hingewiesen.
Stand: 21.11.2025