14) Bedingungen für nicht beauftragte Reparaturen und den Umgang mit eingesandten Geräten

(Accusysteme Transwatt GmbH – Repaircenter für Victron Energy)

  1. Nach Eingang des Geräts bei der Accusysteme Transwatt GmbH wird auf Wunsch des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist unverbindlich und stellt kein verbindliches Angebot auf Durchführung einer Reparatur dar.
  2. Erfolgt innerhalb von 6 Wochen nach Übermittlung des Kostenvoranschlags keine Rückmeldung des Kunden (z. B. Annahme, Ablehnung oder Rücksendeaufforderung), gilt der Reparaturauftrag als nicht erteilt.
  3. In diesem Fall wird das eingesandte Gerät für weitere 4 Wochen auf Kosten und Gefahr des Kunden verwahrt. Nach Ablauf dieser Frist ist die Accusysteme Transwatt GmbH berechtigt, das Gerät nach eigenem Ermessen fachgerecht zu entsorgen oder zu verwerten.
  4. Etwaige Aufwendungen für Entsorgung gehen zu Lasten des Kunden. Eine Haftung für Geräte, die nach Ablauf der Verwahrungsfrist entsorgt wurden, ist ausgeschlossen.
  5. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn der Kunde die Reparatur ausdrücklich ablehnt, den Rückversand nicht veranlasst oder auf sonstige Aufforderungen nicht reagiert.
  6. Die Accusysteme Transwatt GmbH handelt in diesen Fällen nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 631 ff., 688 ff. BGB (Werkvertrag und Verwahrung) sowie § 373 HGB (Selbsthilfeverkauf / Verwertung liegengebliebener Sachen).
  7. Zur Vermeidung unnötiger Kosten und Entsorgungen wird der Kunde vor Ablauf der Fristen nach Möglichkeit einmalig per E-Mail oder schriftlich auf die bevorstehende Entsorgung hingewiesen.

Stand: 21.11.2025

15) Verpackungsentsorgung und -rückgabe

(Accusysteme Transwatt GmbH)

  1. Verpackungen sind vollständig zu entleeren, nach Materialarten zu trennen und den gesetzlich vorgesehenen Sammel- und Verwertungswegen zuzuführen. Mehrweg-, Pfand- und Leihverpackungen sowie Paletten und sonstige Ladungsträger im Eigentum von Transwatt oder Dritten dürfen nicht entsorgt werden.
  2. Unternehmer: Der Kunde entsorgt die bei ihm anfallenden Verpackungen grundsätzlich eigenverantwortlich und auf eigene Kosten unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Soweit Transwatt gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet ist, kann der Kunde gebrauchte, vollständig restentleerte Verpackungen gleicher Art, Form und Größe nach vorheriger Anmeldung während der Geschäftszeiten am Betriebssitz der Accusysteme Transwatt GmbH, Am Tiggemann 4, 59505 Bad Sassendorf, zurückgeben. Eine Abholung beim Kunden ist nicht geschuldet. Transport und Anlieferung erfolgen auf Kosten des Kunden.
  3. Verbraucher: Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind über die gesetzlich vorgesehenen Sammelsysteme, insbesondere die Sammlungen für Papier, Glas sowie Leichtverpackungen, zu entsorgen. Soweit Transwatt unmittelbar gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet ist, erfolgt die Rücknahme unentgeltlich am gesetzlich vorgesehenen Rückgabeort. Transwatt informiert den Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über die jeweilige Rückgabemöglichkeit sowie deren Sinn und Zweck.
  4. Zurückzugebende Verpackungen müssen vollständig restentleert, frei von produktfremden Stoffen, nach Materialarten getrennt und ordnungsgemäß transportfähig sein. Besondere gesetzliche Sicherheits- und Gefahrgutvorschriften sind einzuhalten.
  5. Diese Bestimmungen gelten ausschließlich für Verpackungen. Gesetzliche Rückgabe- und Rücknahmerechte für Batterien, Akkumulatoren, Elektrogeräte und Waren sowie Rechte aus Widerruf, Gewährleistung oder Garantie bleiben unberührt.
  6. Zwingende gesetzliche Rücknahme-, Informations-, Verwertungs- und Kostenregelungen bleiben unberührt.

Stand: 11.08.2026